In den nächsten Wochen werden Gebührenpflichtige, die einen Trinkwasserzähler in ihrem Haus haben, schriftlich gebeten, den Zählerstand zum Stichtag 31.12.2024 selbst abzulesen und über ein Online-Portal
zu melden.
Das Zählerstandsportal steht dafür in der Zeit vom 15.12.2024 bis 15.01.2025 zur Verfügung.
Aufgerufen wird das Online-Portal über einen QR-Code, der den Gebührenpflichtigen per Post zugestellt wird.
Ansprechpartner sowie weitere Informationen können dem Anschreiben ebenfalls entnommen werden.
Wer keine Angaben macht, wird im Verbrauch geschätzt, Grundlage dafür sind die vorangegangenen Ablesungen durch die WSW. Diese erfolgen zu Plausibilitätszwecken auch weiterhin.