Der ehemalige Truppenübungsplatz auf dem Scharpenacken ist heute als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, das von vielen Menschen zur Erholung genutzt wird.
Das Land hat auf dem Gelände Schilder aufgestellt, die den Aufenthalt regeln sollten. Neue Schilder sollen die bestehenden Regeln jetzt noch deutlicher machen.
Nach der Aufgabe des Truppenübungsplatzes hat das Land das Gelände vom Bund erworben und ist damit Eigentümer. Dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) hat das Land die Verwaltung übertragen.
Von Anfang an hat der BLB versucht, die Interessen der verschiedensten Gruppen (Modellflieger, Spaziergänger, Hundebesitzer usw.) unter einen Hut zu bringen. Die Hundefreunde Scharpenacken schafften es, den Hundefreilauf zu erhalten. Es wurden aber auch Flächen ausgewiesen, die vom Hundefreilauf ausgenommen sind.
Initiative kritisiert den Umgang mit Regelverstößen
Die Initiative Menschen- und Naturfreunde Scharpenacken hat sich die Aufwertung des Scharpenacken auf die Fahnen geschrieben. Sie bemerkt, dass „[…] sich das Gesicht des Scharpenacken jedoch deutlich verändert […]“ hat, heute seien vor allem Hundehalter „aus der gesamten Region und dem Ruhrgebiet“ Besucher des Geländes. Ebenso seien mobile Hundeschulen anzutreffen.
Die Menschen- und Naturfreunde betonen gleichzeitig, dass ihre Initiative keine Plattform gegen Hunde sei: „Wir sind nicht der Ort für Hundehass oder -feindlichkeit. Wir unterstützen weder Anfeindungen, Beleidigungen, Aufrufe zur Selbstjustiz oder anderweitige, strafrechtlich relevante Unternehmungen!“, heißt es auf der Internetseite.
Scharpenacken ist Landschaftsschutzgebiet
Die Initiative führt weiter aus, dass der Scharpenacken kein explizites Hundeauslaufgebiet, sondern Landschaftsschutzgebiet ist und das Betreten „zum Zwecke der Erholung“ gestattet ist.
Das Land hat darüber hinaus bestimmte Flächen vom Hundefreilauf ausgenommen (Kompensationsflächen für die Bauten auf Erbschlö, Mähwiesen und Anwohnerbereiche). Weiter führt die Initiative aus, dass der Scharpenacken kein Übungsgelände für Hunde sei, nur „gehorsame“ Hunde dürfen frei laufen, also ausgebildete Hunde, die auf Kommandos hören.
Ebenso weisen die Menschen- und Naturfreunde darauf hin, dass die Vorgaben des Landeshundegesetzes beachten werden müssen, z.B. Maulkorbpflichten. Darin ist auch vorgesehen, dass Gewässer aus Artenschutzgründen weder von Menschen noch Tieren betreten werden dürfen.
Da der Scharpenacken „zum Zwecke der Erholung“ betreten werden darf, sei eine gewerbliche Nutzung durch Hundeschulen, Gassigeher etc. nur mit Genehmigung des Eigentümers erlaubt. Dazu bemerkt Menschen- und Naturfreunde Scharpenacken: „Soweit uns bekannt ist, gibt es seitens des Eigentümers bislang keinerlei Genehmigung für die Ausübung einer der genannten Tätigkeiten auf dem Scharpenacken!“
Schließlich weist die Initiative darauf hin, dass Besucher des Scharpenacken keine Anlieger sind und daher bei Befahren der Anliegerstraße eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Das angrenzende Murmelbachtal und Teile des Vorwerk-Parks sind Naturschutzgebiete (NSG). Die Menschen- und Naturfreunde führen außerdem aus: „Im Naturschutzgebiet gehört der Hund immer an die Leine und Mensch und Hund auf die Wege.“ Dabei verweisen sie auf den Landschaftsplan Ost der Stadt Wuppertal.
Alternativ zum Scharpenacken gibt es in Wuppertal fünf ausgewiesene Hundeauslaufflächen: Auf der Hardt, im Nordpark, am Gelben Sprung, am Ehrenhain und im Nützenbergpark. Mehr Infos unter www.wuppertal.de.
Von Ulrike Zietlow
Regeln auf dem Scharpenacken
Jeder nicht Motorisierte kann sich auf dem Scharpenacken erholen (motorisierte Rollstühle sind erlaubt)
Kein Fahren abseits der Wege
Kein Zutritt zu den eingezäunten Bereichen
Jeder nimmt seinen Müll mit
Abstand zu Schafen und Wild halten, Tiere dürfen von den Hunden nicht gejagt werden
Picknick, Grillen, offenes Feuer und Aufenthalt in der Dunkelheit sind verboten
Das Fliegen oder Fahren motorisierter Modelle ist nicht erlaubt
Hunde dürfen nicht ausgebürstet werden, auch nicht auf dem Parkplatz
Von März bis September müssen Hunde wegen der Brutzeit angeleint werden, von Oktober bis Februar dürfen sie auf befestigten Wegen und offenen Wiesen freilaufen, wenn sie hören und keine Löcher buddeln