Verwaltung erläutert Rechtslage: Keine Bebauung auf Marpe

Einige Demonstranten in grüner Landschaft.
Im März 2020 protestierte die Initiative „Marpe für Alle“ gegen die Bebauung der Fläche. Foto: Archiv Ronsdorfer Wochenschau

In einer aktuellen Berichtsvorlage an die Ratsgremien stellt die Bauverwaltung der Stadt fachlich klar, dass es sich beim Gebiet Marpe nicht um sogenanntes „Bauerwartungsland“ handelt. Gemeint sind damit Flächen, die von Gemeinden als zukünftiges Bauland verzeichnet, aber noch nicht erschlossen sind.

In der Vorlage wird die planerische Vorgeschichte des Gebietes und seine Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsraum“ im Regionalplan der Bezirksregierung angesichts der durch eine Vermarktungsoffensive erneut angefachten Diskussion fachlich eingeordnet.

Die Verwaltung macht deutlich: Die Darstellung im Regionalplan berühre nicht die Planungshoheit der Gemeinde oder führe gar zu einer Planungsverpflichtung. Im Gegenteil: „Die Vorlage stellt klar, dass sich der Rat der Stadt bereits im Verfahren der Regionalplanänderung entschieden gegen eine Bebauung dieser außerordentlich wertvollen Natur- und Freiraumflächen positioniert hat“, erläutert die Verwaltung.

„Keine rechtliche und fachliche Grundlage für Bebauung“

„Eine Vermarktung dieses Gebietes als ,Bauerwartungsland‘, wie sie in einem Verkaufs-Exposé zu finden war, ist rechtlich und fachlich haltlos“, betont Baudezernent Frank Meyer. „Denn sie setzt eine bauplanerische Aktivität der Stadt voraus, die es nicht gibt und nach unserer eindeutigen Einschätzung auch künftig nicht geben kann. Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal stellt den Bereich als landwirtschaftliche Fläche dar. Und das muss aus fachlicher Sicht auch so bleiben. Daher möchten wir potentiellen Grundstückskäufern sehr deutlich sagen: Die Marpe ist kein Areal für Spekulationen.“

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind bedankte sich bei der Fachverwaltung für die ausführliche Klarstellung der Rechts- und Beschlusslage: „Der Bericht erläutert nachvollziehbar die planerischen Grundlagen, die keinen Raum für Bauabsichten lassen.

Vor allem aber beschreibt er den großen unwiederbringlichen Wert des Gebietes Marpe als Natur- und Landschaftsraum, Naherholungsbereich und Freifläche. Die große Bedeutung dieses Areals für die Menschen, für Diversität, Arten- und Klimaschutz, für die Landwirtschaft und das Ortsbild wird hier noch einmal sehr komprimiert vor Augen geführt.

Damit untermauert der Bericht die einhelligen Stellungnahmen aus der Politik. Die Schlussfolgerung aus all diesen Aspekten bleibt, dass eine Bebauung an der Marpe nicht in Frage kommt.“

Zu finden ist die Vorlage der Stadtverwaltung mit dem Aktenzeichen VO/0394/24 im Ratsinformationssystem der Stadt Wuppertal unter ris.wuppertal.de (Stichwort „Marpe“).

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