Am 1. März beginnt wieder die jährliche „Sperrfrist“ für Gehölzschnitte. Diese Regelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz dient insbesondere dem Schutz brütender Vögel und der Sicherung ihrer Lebensräume und Nahrungsgrundlagen.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder
gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Mehr Infos unter www.wuppertal.de, telefonische Beratung unter 02 02 / 563-26 22, -55 42 und -46 05.