Nach Vorwürfen, dass aus Schließfächern gestohlen worden sei, nimmt die Sparkasse jetzt Stellung

Schließfächer einer Bank
Die Schließfächer in der Ronsdorfer Filiale Foto: Stadtsparkasse Wuppertal

*Update vom 13. Oktober 2022, 17 Uhr*

Der zweite Fall des Ehepaars, das am Montagnachmittag hat uns soeben mit einer guten Nachricht erneut kontaktiert: Die vermissten Wertgegenstände seien wieder aufgetaucht, berichtet der Mann aus Ronsdorf: Die zuvor vermissten Münzen hätten sich, so der Anrufer, unglücklich in einer Ecke der Aufbewahrungs-Kassette verheddert, so dass sie am Montag nicht direkt sichtbar gewesen seien. Beim erneuten Öffnen der Kassette am heutigen Donnerstag in Anwesenheit von Sparkassen-Mitarbeitern, seien die Münzen aber wieder zum Vorschein gekommen.

*Update vom 13. Oktober 2022, 17 Uhr*

In ihrer Ausgabe vom 10. Oktober 2022 berichtete die Westdeutsche Zeitung (WZ) über ein Ehepaar, das Anzeige erstattet hat. Es vermute laut dem Artikel, dass ein Mitarbeiter der Sparkasse Wuppertal Wertgegenstände aus dem Schließfach der Eheleute in der Ronsdorfer Sparkassenfiliale entwendet habe. Der Bericht ist hier online verfügbar, allerdings hinter einer Paywall.

Am Montagnachmittag erreichte unsere Redaktion der Anruf eines anderen Ehepaars, das einen ähnlichen Fall schilderte: Wertgegenstände und Bargeld, insgesamt im Wert von 40.000 Euro, würden im Schließfach fehlen. Vor einem halben Jahr habe das Ehepaar zuletzt in das Schließfach geschaut, schilderten die Ronsdorfer am Telefon.

Ein Sparkassen-Mitarbeiter habe ihnen vor Ort gesagt, dass es nicht möglich sei, dass das Geld von einer dritten Person entwendet wurde. Schließlich sei das Ehepaar im Besitz der beiden Schlüssel, die für die Öffnung des Faches notwendig sind – ohne die sei ein Zugriff nicht möglich, habe der Sparkassen-Mitarbeiter dem Ehepaar gesagt. Das Ehepaar will nun ebenfalls Anzeige erstatten.

Die Sparkasse hat jetzt Stellung genommen und sagt, dass die Schließfächer mehrfach gesichert und vor Missbrauch geschützt seien

Auf Anfrage sagte Sparkassen-Sprecher Florian Baumhove am Dienstag gegenüber der Rondsorfer Wochenschau: „Der im WZ-Artikel vom 10.10.22 dargestellte Sachverhalt kann so von uns nicht nachvollzogen werden. Die Sparkasse kann nicht eigenständig auf vermietete Schließfächer zugreifen. Das ist nur gemeinsam mit dem Kunden möglich, der den entsprechenden Schlüssel für sein Schließfach besitzt. Unsere Prozesse sind so angelegt, dass es nicht zu missbräuchlichen Handlungen kommen kann. Wir werden im Laufe der Woche eine Stellungnahme veröffentlichen, in dem viele Fragen beantwortet werden, die uns bezüglich der Schließfächer erreicht haben.“

Die Stellungnahme hat die Sparkasse am heutigen Donnerstag, dem 13. Oktober 2022, veröffentlicht, hier der vollständige Text:

In den vergangenen Tagen kam es zu vermehrten Anfragen bei der Sparkasse Wuppertal zur Sicherheit und Funktionsweise von Schließfächern. Ausgangspunkt dazu war die Berichterstattung der WZ von Montag, 10.10.22.

„Wir möchten mit unseren Antworten nun für Klarheit sorgen und Irritationen aus dem Weg räumen“, erklärt Florian Baumhove, Pressesprecher der Sparkasse Wuppertal, „denn – so viel sei vorweggenommen – unsere Anlagen sind mehrfach gesichert und damit optimal gegen Missbrauch geschützt. Die Abläufe, wie sie in der WZ dargestellt worden sind, sind schlicht weg nicht möglich und falsch dargestellt.“

Die Sparkasse betont zudem, dass alle Mitarbeitenden höchstes Vertrauen genießen und sie zu Unrecht beschuldigt wurden. Zum Schutz der Mitarbeitenden behält sich die Sparkasse rechtliche Schritte vor. „Bei unseren Mitarbeitenden kam es – entgegen der Darstellung in der Berichterstattung – zu keiner Zeit zu einem Fehlverhalten. Wir verwahren uns daher gegen jegliche Unterstellungen dieser Art“, sagt Florian Baumhove weiter. Bei Fragen zu ihrem Schließfach können Kundinnen und Kunden sich gerne auch telefonisch an die Sparkasse Wuppertal wenden. Die Digitale Sparkassenberatung steht unter 02 02 / 488 24 24 montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung.

Frage-Antwort-Katalog

Wie funktionieren die Schließfächer in der Filiale Ronsdorf?
Alle Schließfächer in der Filiale Ronsdorf verfügen über einen Doppelverschluss, einem elektronischen sowie einem mechanischen. Wenn ein Kunde an sein Schließfach möchte, erfolgt das folgendermaßen:

  1. Der Kunde steckt am Lesegerät vor der Saferaum-Tür seine Sparkassen-Card ein.
  2. Er gibt hier zudem seinen persönlichen gewählten Safe-PIN ein, auf den wir keinen Zugriff haben.
  3. Die Tür öffnet sich und der Kunde gelangt in den Innenraum.
  4. Er schließt mit seinem Schlüssel sein Fach auf.
  5. Er verschließt sein Fach.

Soll nach Verschluss des Fachs eine erneute Öffnung notwendig werden, startet der Prozess durch den Kunden von vorne erneut.

Für den Zugang zu den Schließfächern ist ein PIN notwendig, erläutert die Sparkasse.
Foto: Stadtsparkasse Wuppertal

Wer ist im Besitz von Schlüsseln?
Zu jedem Schließfach gehören zwei identische Schlüssel. Beide Schlüssel befinden sich stets im Besitz des Kunden. Es gibt keine weiteren Schlüssel, auch keinen Generalschlüssel. Um Missbrauch auszuschließen, ist es wichtig, dass Kundinnen und Kunden ihre Safe-Schlüssel, ihre Sparkassen-Card sowie die Safe-PIN sicher und unabhängig voneinander aufbewahren. Auch dürfen diese nicht an Dritte weitergereicht werden.

Wer hat Zugang zum Schließfach?
Nur die Personen haben Zugang zum Schließfach, denen es vertraglich zugeschrieben wird. Falls nur eine Person im Vertrag aufgeführt ist, können auch für weitere Personen Vollmachten ausgestellt werden.

Kann die Sparkasse eigenständig vermietete Schließfächer öffnen?
Nein, das ist nur durch den Aufbruch durch einen Dienstleister möglich. Dieser Auftrag wird nur erteilt, wenn

a) gerichtlich eine Öffnung anordnet wird, etwa um Straftaten zu verfolgen oder
b) die Fachmiete über längere Zeit trotz bestehendem Mietvertrag nicht entrichtet worden und eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist oder
c) die Schlüssel beim Schließfach-Mieter verloren gegangen sind.
d) das Schließfach nicht vermietet ist und uns die Schlüssel nicht vorliegen.

In diesen Situationen wird das Schließfach im Beisein eines Sparkassen-Mitarbeitenden durch ein Fachunternehmen gewaltsam geöffnet. Im Fall a) entscheidet die Strafverfolgungsbehörde über die Anwesenheit des Kunden. In den Fällen b) und c) wird versucht die Öffnung im Beisein des Mieters durchzuführen.

Bei allen Fällen wird das Schloss aufgebohrt und somit zerstört. Ein gegebenenfalls vorgefundener Inhalt wird kontrollwirksam dokumentiert und im zentralen Sparkassen-Tresor eingelagert.

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