Die Klage des Ronsdorfer Verschönerungsvereins (RVV) gegen den L419-Ausbau wird nicht mündlich vor
dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW verhandelt.
Nach der für den RVV positiven Vorabeinschätzung des Gerichts, hatte der Verein angeboten, auf den mündlichen Verhandlungstermin am heutigen Mittwoch (9. Oktober) zu verzichten.
Auch die Gegenseite (Bezirksregierung Düsseldorf) verzichtet, wie auf der Webseite des OVG zu sehen ist.
Martin Schwefringhaus, 1. Vorsitzender des RVV, kommentiert: „Das ist für uns ein gutes Zeichen. Wir haben viel Geld gespart und das Urteil wird voraussichtlich entsprechend der Vorabeinschätzung des Gerichts ausfallen“, so der 1. Vorsitzende hoffnungsvoll.