Klage gegen L419-Ausbau erfolgreich

Ein Teil einer Straße umrandet mit Bäumen.
Der Ausbau der Parkstraße steht schon seit vielen Jahren zur Debatte. Foto: Archiv Ronsdorfer Wochenschau

Der Ronsdorfer Verschönerungsverein (RVV) hat erfolgreich gegen den Ausbau der L419 (Parkstraße) in Ronsdorf geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW teilt mit, dass die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss – einer der letzten Schritte vor Baubeginn – erfolgreich ist. Der L419-Ausbau ist damit vom Tisch.

Die Bezirksregierung in Düsseldorf hatte den vierspurigen Ausbau der Straße als Landesstraße geplant (1. Bauabschnitt). In einem 2. Bauabschnitt sollte die L419 direkt an die A1 angeschlossen werden.

Das OVG erklärt: „Der Planfeststellungsbeschluss ist schon mangels Zuständigkeit des Landes rechtswidrig. Die Zuständigkeit folgt nicht aus dem Landesstraßenrecht, da das Vorhaben als Bundesstraße und nicht als Landesstraße einzustufen ist.“

Außerdem, so das OVV weiter, „[…] kommt es auf den erstrebten Endzustand der Gesamtplanung und nicht isoliert auf einzelne Bauabschnitte an.“

Da der Ausbau der L419 auf Grundlange des Landesstraßenrechts geplant wird, sei es auch ausgeschlossen, dass das Land im Auftrag des Bundes plant. Darauf hatten die Ausbau-Befürworter zuletzt noch gehofft. Das OVG erklärt aber: „Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit ist es verfahrensfehlerhaft, eine Bundesstraße auf der Grundlage des Landesstraßenrechts zu planen.“

Schon Anfang Oktober hatte das Gericht eine vorläufige Einschätzung zur Klage abgegeben, die für den RVV positiv ausfiel.

Martin Schwefringhaus, 1. Vorsitzender des RVV, kommentiert die finale Entscheidung des Gerichts: „Wir freuen uns total, dass wir es jetzt schwarz auf weiß haben. Es ist für uns einfach gut gelaufen.“

Die komplette Stellungnahme des OVG: www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/55_241021/index.php

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