Geldautomatensprenger (27) nach Geständnis verurteilt

Eingang zu einer Bank, von einer Sprengung zerstört
Im März 2019 wurde der Geldautomat in der Ronsdorfer Commerzbank Filiale gesprengt. Foto: Archiv Ronsdorfer Wochenschau

Von Dirk Lotze:

Ein 27 Jahre alter Geldautomatensprenger muss nach umfassendem Geständnis über eine Tat in Ronsdorf ins Gefängnis. Das Landgericht Wuppertal verhängte gegen den Mann aus den Niederlanden sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig, Bewährung ist bei der Höhe der Strafe nicht möglich. Seinen Angaben zufolge war der nun Verurteilte bei der Tat mit einem Kleintransporter zusammen mit einem ungenannten Komplizen angereist, um einen der Auszahlautomaten in der Commerzbank an der Marktstraße aufzusprengen und den Inhalt zu stehlen.

Der Mann war bereits vorbestraft für das Sprengen von Geldautomaten. In die Fahndung geriet er durch einen anonymen Hinweis; sein genetischer Fingerabdruck fand sich am Tatort. Den Richterinnen und Richtern hatte er zur Aufgabenaufteilung mit dem Mittäter erläutert: “Ich war der, der durch sein Vorleben wusste, wie es geht.” Der andere habe sich um die Vorbereitungen gekümmert.

Bei dem Geschehen vom 28. März 2019 fotografierte eine Sicherheitskamera im Bankfoyer, wie zwei schwarz vermummte Gestalten den Raum betraten.

Eine Person schlug mit einer Brechstange ein Loch in das Bedienfeld an einem der beiden Geldautomaten. Dann füllte er Gas aus zwei Flaschen ein. Mit einem Mittel aus einer Sprühdose wurde eine brennbare Spur bis zur Eingangstür gelegt. Dann erfolgte die Zündung. Rußgeschwärzte Automatenteile landeten übereinander liegend im Foyer.

Bei der Explosion befand sich einer der Täter zwischen Automat und Wand und erlitt eine Verletzung, von der Blutspuren sichergestellt werden konnten. Der Verurteilte hat bestätigt, die betreffende Person sei er gewesen: “Ich habe eine Narbe an der Lippe. Das ist da passiert.” Die Flucht sei zunächst geglückt: Einen Motorroller und ihre schwarze Kleidung hätten die Männer in einigen Kilometern Entfernung zurück gelassen; für die Rückfahrt in die Niederlande hätten sie den Transporter benutzt.

112.000 Euro Beute muss zurückgezahlt werden

Das Landgericht geht von 112.000 Euro Beute aus, die der Verurteilte später zurückzahlen muss. Während des Prozesses erläuterte ein Polizist dem Gericht:  “Die Summen in den Geldautomaten sind immens.” Je nach Standort und Tatzeit würden bis zu 400.000 Euro vorgekommen. Er fügte hinzu: “Mein Eindruck ist, das ist weniger geworden, durch die häufigen Angriffe.” Angaben zu Schäden würden die Unternehmen ungern machen.

Durch das Geständnis ist die Strafe gemildert. Mit eingerechnet ist ein Tatversuch ein Monat zuvor in Bad Vilbel bei Frankfurt. In diesem Fall zündete das Gasgemisch nicht. Eine weitere Sprengung in Köln vom Sommer 2021 hat der Angeklagte bestritten. Dort wurde fester Sprengstoff verwendet, das Bankfoyer war ein Trümmerfeld, die Beute betrug fast 60.000 Euro. Dieser Vorwurf bleibt außen vor, weil er die Strafe nicht wesentlich erhöht hätte.

Den Angaben des Angeklagten zufolge hat er die Sprengungen nach seiner Verletzung in Ronsdorf aus Angst aufgegeben: “Das hätte viel schlimmer ausgehen können.”

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