Fakten rund um die Bundestagswahl am 23. Februar

Hinweisschild Wahllokal.
Am Sonntag wird ein neuer Bundestag gewählt. Foto: Christian Schwier - stock.adobe.com

Bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 23. Februar, kann jeder Wahlberechtigte eine Erst- und
eine Zweitstimme abgeben und damit mitbestimmen, wie sich der Bundestag zusammensetzt.

Die Erststimme

Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten in den deutschlandweit 299 Wahlkreisen gewählt.
Allerdings spielen dabei auch die Zweitstimmen eine Rolle, mehr dazu im Absatz zur Zweitstimme.

Die Zweitstimme

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler, welche Partei wie viele Sitze im Bundestag erhält. Der neue Bundestag wird durch die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform 630 Sitze haben –
weniger als bisher.

Die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr. Sie waren Grund für den bisher deutlich größeren Bundestag, zuletzt mit insgesamt 733 Abgeordneten (davon 136 Überhang- und Ausgleichsmandate).

In den Bundestag ziehen die Parteien ein, die bundesweit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten, in mindestens drei Wahlkreisen die Erststimmen gewinnen oder eine nationale Minderheit vertreten (z.B. der Südschleswigsche Wählerverband (SSW)).

Sitzverteilung

Bei der Sitzverteilung wird zunächst bundesweit geprüft, wie viele Zweitstimmen eine Partei erhalten hat.
Dann werden die Sitze der Parteien nach den Bundesländern aufgeteilt. Erhält eine Partei in einem Bundesland besonders viele Prozente, ziehen aus diesem Bundesland auch mehr Politiker in den Bundestag ein als in Ländern, in denen die Partei weniger Stimmanteile gesammelt hat.

Zunächst ziehen die Wahlkreisgewinner mit den meisten Erststimmen in einem Bundesland in den Bundestag ein. Hat eine Partei in einem Bundesland weniger Wahlkreise gewonnen, als ihr Sitze zustehen oder keine Wahlkreise gewonnen, werden die Plätze im Bundestag über die Landesliste der Partei in diesem Bundesland „aufgefüllt“.

Hat eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen, als ihr Sitze zustehen, ziehen nur die Kandidaten mit den größten prozentualen Stimmanteilen aus den Erststimmen in den Bundestag ein.

Auch wenn die Parteien in der Regel für beide Stimmen werben, können Wähler ihre Stimmen „teilen“, also die Erst- und Zweitstimme unterschiedlichen Parteien geben.

Nichtwähler und ungültige Stimmen

Nicht wählen oder eine ungültige Stimme abzugeben hat praktisch keine Auswirkungen auf das Ergebnis, denn beide werden zum Wahlergebnis nicht gezählt. Eine Stimme ist zum Beispiel ungültig, wenn Parteien durchgestrichen oder Kommentare auf dem Wahlzettel vermerkt werden.

Rein rechnerisch unterstützt man mit einer ungültigen oder nicht abgegebenen Stimme die Parteien, die tatsächlich gewählt werden. Denn die benötigen dann weniger Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen bzw. Mehrheiten zu bilden.

Fiktives Rechenbeispiel

Stimmen beispielsweise von 100 Personen nur 60 ab, reichen einer Partei schon 31 Stimmen für eine absolute Mehrheit – sie könnte allein regieren. Stimmen aber alle 100 Menschen ab, entsprechen 31 Stimmen 31 % – die Partei benötigt also Koalitionspartner, um ihre Ideen umzusetzen.

Auch für die 5 Prozent-Hürde spielen Nichtwähler eine Rolle: Stimmen nur 60 von 100 Wählern ab, reichen 3 Stimmen für den Einzug in das fiktive Parlament, stimmen aber 100 Wähler ab, benötigt eine Partei 5 Stimmen.

Sitzverteilung und 5 Prozent-Hürde

Die 5 Prozent-Hürde könnte bei dieser Bundestagswahl besonders relevant sein. 3 Parteien – FDP, Linke und BSW – liegen laut aktuellen Umfragen zwischen ca. 4 und 9 Prozent, hinzu kommen die sonstigen Parteien (in Umfragen weniger als 3 Prozent) mit insgesamt rund 5 Prozent. Welche Parteien es in den Bundestag schaffen, hat Auswirkungen auf die Bildung von Mehrheiten.

Visualisiert wird das zum Beispiel auf der Internetseite www.dawum.de/bundestag. Das Team hinter der Seite möchte zur politischen Meinungsbildung beitragen und veröffentlicht unter anderem aktuelle Wahlumfragen, theoretische Sitzverteilungen und mögliche Regierungskoalitionen.

Finanziert wird die Internetseite von den Betreibern selbst, sie verstehen sich als werbe- und kostenfreies Informationsangebot, das neutral und unabhängig arbeitet.

Von Moritz Körschgen

Direktkandidaten im Ronsdorfer Wahlkreis

SPD: Ingo Schäfer (MdB), Feuerwehrmann, 1965 geboren, Landesliste Platz 25.
CDU: Jürgen Hardt (MdB), Dipl.-Volkswirt, 1963 geboren, Landesliste Platz 21.
GRÜNE: Petra Kuhlendahl, Unternehmerin, 1968 geboren, Landesliste Platz 47.
FDP: Daniel Schirm, Student, 1999 geboren, Landesliste Platz 38.
AfD: Tobias Montag, Politikwissenschaftler, 1998 geboren.
Die Linke: Rolf Breuer, Informatiker, 1972 geboren.
Volt: Andreas Stadler, Elektrotechnikermeister, 1987 geboren.
MLPD: Hans Gärtner, Dipl.-Pädagoge i.R., 1949 geboren.
Dialog statt Aufrüstung: Werner Link, Rentner, 1951 geboren.

Wichtig für den Gang ins Wahllokal

Das Wahlamt der Stadt rät allen, die Briefwahl beantragt, aber bis jetzt noch keine Unterlagen erhalten haben, sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 02 02 / 563 – 77 70 in Verbindung setzen.

Wahlberechtigte, für die Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, erhalten einen Sperrvermerk. Sie können dann nicht im Wahllokal wählen. Auch dann nicht, wenn die Briefwahlunterlagen gar nicht bei den Wahlberechtigten eingegangen sind. Deshalb hilft ein Anruf im Wahlamt, damit das Wahlrecht trotzdem ausgeübt werden kann. Dann wird der Sperrvermerk aufgehoben. Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass das nur bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr möglich ist.

Ein weiterer Tipp des Wahlamtes: Wähler sollten mit einem Blick in die Wahlbenachrichtigung überprüfen, in welchem Wahllokal sie wählen können. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat und sich nicht mehr an sein Wahllokal erinnert, kann beim Wahlamt unter der Rufnummer 0202 / 563 – 90 09 nachfragen.

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