E-Tretroller-Verbot in Bussen und der Schwebebahn

Die WSW verbieten bis auf Weiteres die Mitnahme elektrischer Roller ab Montag, 18. März, in ihren Bussen
und der Schwebebahn.
Damit folgen die Verkehrsbetriebe einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der sich zuletzt aufgrund von Vorfällen im Ausland mit der Frage der Sicherheit in den Fahrzeugen und Einrichtungen des ÖPNV beschäftigt hat.

Auf das Verbot weist ein Piktogramm an den Fahrzeugen hin. Die Hausordnung der Schwebebahn wird entsprechend ergänzt. Hier ist auch das Befahren und Abstellen von E-Tretrollern an den Stationen
untersagt.

Ausnahme sind die Verteilerebenen, die als öffentlicher Weg genutzt werden. Hier müssen die Roller
allerdings geschoben werden. Das Abstellen ist auch hier nicht erlaubt.

Das Verbot gilt nicht für E-Bikes (Pedelecs), Elektro-Rollstühle und so genannte E-Scooter (Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen).

Die WSW erklären zum Verbot, dass E-Roller ein Problem hätten: „Die Brandgefahr bei ihren Lithium-Ionen-Akkus ist deutlich höher als bei anderen E-Fahrzeugen. Dies liegt an ihrer Bauweise und den derzeit noch niedrigen Sicherheitsstandards. Und der Verlauf eines Brandereignisses lässt in Bussen und städtischen Bahnen erhebliche Gefährdungen der Fahrgäste erwarten.“

Laut den WSW untersagen auch viele andere Nahverkehrsbetriebe daher die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen.

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