Bescheid über Straßenbaubeiträge erhalten? „Widerspruch einlegen!“ rät Haus & Grund

Ein großes Gebäude, im Erdgeschoss Schilder Haus & Grund.
Die Haus & Grund-Geschäftsstelle An der Clefbrücke. Foto: Frank Hessler

Die Stadt Wuppertal hat es versäumt, ein gesetzlich vorgeschriebenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Daher können vor einigen Jahren beschlossene Straßensanierungen nicht durch eine Landesförderung übernommen werden. So will die Stadt jetzt die Anlieger zu Straßenausbaubeiträgen heranziehen. Dagegen läuft eine Musterklage.

Der Musterklage, unterstützt durch den Bund der Steuerzahler NRW, liegt folgender Fall zu Grunde: Ein Eigentümer soll sich mit 537,93 Euro an der Kanalsanierung in seiner Straße beteiligen.

Die Sanierung war in jener Zeit beschlossen worden, als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen den Kommunen in NRW noch nicht, wie heute, gesetzlich verboten war, das Land NRW die Kosten jedoch über ein Förderprogramm zu übernahm.

Voraussetzung für die Kostenübernahme war allerdings, dass die Stadt ein aktuelles Straßen- und Wegekonzept vorweisen kann.

Stadt hat es versäumt, ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen

„Die Stadt Wuppertal hätte ein solches Konzept aufstellen und aktuell halten müssen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem solchen Konzept wird durch die Stadt festgelegt, welche Straße wann saniert werden soll. Hierdurch sollen die betroffenen Bürger frühzeitig über bevorstehende Maßnahmen informiert werden“, erläutert Hermann Josef Richter, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung e.V.

„Aufgrund des Versäumnisses der Stadt Wuppertal das Straßen- und Wegekonzept aktuell zu halten, erhält diese nunmehr keine Fördermittel zur Sanierung der jeweiligen Straßen. Dies führt dazu, dass die betroffenen Anlieger nunmehr mit Kosten belastet werden sollen, obwohl die Landesregierung sie hiervon eindeutig befreien wollte. Das ist ein Unding.

Es kann und darf nicht sein, dass Bürger für die Fehler, welche die Stadtverwaltung vom Sachbearbeiter bis zur Stadtspitze gemacht hat, haftbar gemacht werden soll“, erklärt Hermann Josef Richter weiter. „Die Stadt hat ihre Fehler eingeräumt, nun muss sie hierfür auch einstehen“, verlangt Hermann Josef Richter.

Gerichtsverfahren klärt, wie es mit Straßenausbaukosten weitergeht

Nunmehr muss gerichtlich geklärt werden, ob die Stadt Wuppertal den betroffenen Bürgern die Straßenausbaukosten auferlegen darf, obwohl sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines aktuellen Straßen- und Wegekonzepts nicht nachgekommen ist, oder nicht.

Von der Antwort auf diese Frage hängt nicht nur für den betroffenen Musterkläger einiges ab: Die Stadt Wuppertal hat bereits mitgeteilt, dass in nächster Zeit weitere Straßenausbaumaßnahmen abgerechnet werden. Es soll sich um etwa 31 Maßnahmen und Gesamtbeiträge in Höhe von 700.000 € handeln.

Haus & Grund Wuppertal und Umgebung e.V. rät: Wer einen Bescheid über Straßenausbaubeiträge erhält, sollte nach Prüfung, ob es sich um eine Maßnahme handelt, die im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 beschlossen wurde, dagegen Widerspruch einlegen.

Zugleich sollte beantragt werden, das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis der Musterfall vor Gericht entschieden wurde. Die Sache ist unter dem Aktenzeichen 5 K 4344/26 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.

Auf der Homepage des Vereins: www.hausundgrundwpt.de hat der Verein einen Musterwiderspruch zum Download bereitgestellt.

Kontakt und mehr Infos

Haus & Grund Wuppertal und Umgebung e.V.
An der Clefbrücke 2a
42275 Wuppertal
42103 Wuppertal
Tel. 0202 / 255 950
www.hausundgrundwpt.de
info@hausundgrundwpt.de

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